Die Gehälter in Heidenheim an der Brenz
Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im östlichen Baden-Württemberg und liegt an der Grenze zum Freistaat Bayern. Die in der Nähe von Aalen und Ulm gelegene Stadt ist verkehrsgünstig an die BAB A7 angebunden; durch das Stadtgebiet führt eine Bundesstraße. Heidenheim ist regional und überregional an das Netz der Deutschen Bahn angeschlossen, und zudem durch mehrere Buslinien mit einem zuverlässigen Personennahverkehr ausgestattet. Als Industriestandort mit Tradition bietet Heidenheim viele Arbeitsplätze in der produzierenden Industrie. Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe sind zahlreich angesiedelt, wie auch Schulen und Berufsschulen, unter anderem für Hauswirtschaft. Die erforderlichen Einkaufsmöglichkeiten, ein angenehmes Freizeitangebot und eine funktionierende Gastronomie sind ebenfalls vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Büroassistent in Heidenheim an der Brenz beträgt 2.750,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.500,00 | € 4.000,00 | € 2.750,00 |
Netto | € 1.034,62 | € 2.374,22 | € 1.704,42 |
Büroassistenten und Büroassistentinnen kümmern sich um die Erledigung allgemeiner Bürotätigkeiten. Dazu gehört der Schriftverkehr genauso wie das Erstellen von Statistiken, das Vorbereiten von Besprechungen oder auch Kundenbetreuung und Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Da in jedem Unternehmen, egal ob Handwerks-, Industrie- oder Dienstleistungsbetrieb Büroarbeiten anfallen, können Büroassistenten oder respektive Büroassistentinnen in allen Arten von Unternehmen eingesetzt werden. Auch im öffentlichen Dienst, bei Interessenverbänden sowie Verbänden und Organisationen werden Angehörige dieses Berufszweiges eingesetzt. Bei der Ausbildung zum Büroassistenten oder zur Büroassistentin handelt es sich um eine Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher ist eine berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. So müssen angehende Büroassistenten und Büroassistentinnen entweder eine Gesellenprüfung nach § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 BBiG erfolgreich bestanden haben. Kann eine Person, die die Weiterbildung gerne besuchen möchte und nicht über die notwendigen bestandenen Prüfungen verfügt durch Zeugnisse und andere Dokumente glaubhaft darlegen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, kann unter Umständen ebenfalls eine Zulassung zur Weiterbildung gewährt werden. Die Weiterbildungsprüfung kann auch ohne Vorbereitungslehrgang angetreten werden. Ein Vorbereitungslehrgang umfasst, je nachdem ob dieser in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt, einen Zeitraum von 2 ½ bis 16 Monaten. Während der Vorbereitungszeit erwerben die angehenden Büroassistenten und Büroassistentinnen Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Finanz- .
Die Gehäter Büroassistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden